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4 x 1,5 Stunden für den Hauptteil des Online-Trainings und bis zu 8 weitere 1,5 Stunden Blöcke für optionale vertiefende Onlineblöcke
Breitbandausbau

Chancen der Digitalisierung auf Basis kommunaler Glasfasernetze Erläuterungen zum rechtlichen & wirtschaftlichen Rahmen der Weiterentwicklung digitaler Infrastruktur durch die öffentliche Hand

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Die Digitalisierung der Gesellschaft und der Geschäftsfelder schreitet spürbar voran. Zum rasant wachsenden Datenaustausch unter menschlichen Endnutzern gesellt sich perspektivisch noch der Datentransfer unter intelligenten Geräten – etwa zwischen Fahrzeugen im Straßenverkehr. Allgemein anerkannt ist deshalb, dass das stark anwachsende Volumen des Datenverkehrs einerseits die Nachfrage nach höheren Bandbreiten bedingt und andererseits den Bedarf an darauf aufbauenden Diensten.

Gefragt sind bei der Entwicklung der nötigen digitalen Infrastruktur zunehmend Kommunen und Landkreise: Denn bis zuletzt rentierte sich die ungeförderte Verlegung von Glasfasernetzen gerade in ländlichen Regionen für private Anbieter kaum. Aufgrund dessen wurde der Breitbandausbau zu einer regionalen Aufgabe. Wo Ausbaumaßnahmen der Privatwirtschaft ausblieben, bedurfte es der Eigeninitiative von Kommunen und Landkreisen, aber auch von Stadtwerken. Etliche von ihnen haben deshalb bereits die Grundentscheidung getroffen, sich beim Ausbau der Glasfasernetze zu engagieren – sei es als bloßer Zuwendungsempfänger, als Netzeigentümer oder als Carrier.

Nun, im Jahr 2020, halten vielerorts Gemeinden oder Tochterorganisationen erstmals Eigentum an Glasfasernetzen – zum Beispiel infolge des geförderten Ausbaus in den besonders unterversorgten weißen Flecken. Die Errichtung zukunftsfähiger digitaler Infrastruktur steht damit jedoch erst am Anfang: Noch mangelt es etlichen kommunalen Glasfasernetzen an einer auskömmlichen Auslastung von 80-90% der hergestellten Teilnehmeranschlüsse; viele angebundene Adresspunkte sind noch unbeschaltet. In den weit größeren grauen Flecken fehlt es häufig sogar per se an gigabitfähigen Internetanschlüssen – hier steht der Ausbau unter der angestrebten Novelle der Bundesförderung noch gänzlich aus. Und auch für die flächendeckende Implementierung des 5G-Standards oder der Alternative leistungsfähiger WLAN-Netze muss erst auf vorhandener Glasfaserinfrastruktur aufgebaut werden.

Gleichzeitig bilden die inzwischen errichteten kommunalen Breitbandnetze ein Sprungbrett für die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur insgesamt. Potenziale ergeben sich dabei für Gemeinden nicht bloß aus dem damit bezweckten Zugewinn an Lebensqualität, Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsstärke der Verwaltung; ebenso verspricht die effiziente Verwertung des eigenen Glasfasernetzes eine merkliche Aufbesserung der kommunalen Haushaltslage und damit eine bessere Ausstattung für die übrigen Herausforderungen für Städte und Gemeinden im 21. Jahrhundert:

Eine Steigerung der Netzauslastung durch erfolgreiche Open-Access-Modelle oder Vertriebskooperationen erhöhen regelmäßig die realisierten Verpachtungserlöse des Netzeigentümers. Zugleich kommen dadurch weitere Bürger und Gewerbetreibende in den Genuss der Vorteile des schnellen Internets. Gleiches ergibt sich aus der geförderten Netzerweiterung in grauen Flecken, die Kommunen dank der bereitgestellten Bundes- und Landesmittel bei Ausschöpfung der bereitgestellten Zuschüsse nur einen Eigenanteil von 10-20% der zuwendungsfähigen Investitionskosten abverlangen. Bei umsichtiger beihilferechtlicher und vergaberechtlicher Strukturierung entsprechender Projekte lässt sich mit überschaubaren eigenen Kosten eine Kommunalisierung zukunftsweisender Infrastruktur erreichen, die der öffentlichen Hand langfristiges Anlagevermögen und Einflussmöglichkeiten sichert.

Das Eigentum von Gemeinden und kommunalen Trägerorganisationen an Glasfasernetzen eröffnet darüber hinaus eine langfristige Perspektive für Rückflüsse der Investitionen an die Beteiligten: In Betracht kommen Gestaltungsvarianten zur Einbeziehung privater Investoren für weitere Ausbauvorhaben im Rahmen eines öPP-Modells (ggf. nach Umwandlung eines Trägers mit öffentlich-rechtlicher Rechtsform wie einen Zweckverband in eine privatrechtsförmige Gesellschaft). Hierdurch spart eine Kommune bei der Weiterentwicklung der Glasfaserinfrastruktur eigenes Eigenkapital und kann sich in der Finanzierung tendenziell darauf beschränken, Haftungsbrücken als Voraussetzung für zinsgünstiges Fremdkapital bereitzustellen. Gleichzeitig profitiert die öffentliche Hand von den Veräußerungserlösen für den verkauften Teil ihrer Beteiligung.

Gerade öPP-Modelle bilden zudem eine vielversprechende Ausgangsbasis, um sich zusätzliche Wertschöpfungsquellen im Zusammenhang mit digitaler Infrastruktur zu erschließen. Hierzu zählt das Angebot von Anschlusspunkten für 5G-Basisstationen – sowohl für die flächendeckende Versorgung als auch für Campusnetze. Ein ähnliches Modell ist ferner durch die Bereitstellung öffentlichen WLANs denkbar: So veranschaulichen die Pilotprojekte verschiedener Stadtwerke, wie sich WLAN monetarisierbar als leistungsstarkes LTE-Substitut im öffentlichen Raum ausrollen lässt, indem angrenzende Restaurants, Cafés und der Einzelhandel als Kunden für die Ausstrahlung eines besonders belastbaren für Kunden frei zugänglichen WLANs auf ihre Verkehrsflächen ein Entgelt entrichten.

Um solche Chancen zu nutzen, bedarf es einer geschickten Kombination der vorausschauenden gesellschaftsrechtlichen Strukturierung, der intelligenten Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten und wechselseitig vorteilhaften Kooperationen mit nützlichen Partnern wie TK-Unternehmen und der Wohnungswirtschaft. Die Grundlage einer erfolgreichen kommunalen Breitbandstrategie bildet hierbei stets das umfassende Verständnis des Rechtsrahmens. Denn damit sich die skizzierten Vorhaben zur Weiterentwicklung eines Glasfasernetzes zum Erfolg führen lassen, ist es unverzichtbar, ihre Förderunschädlichkeit zu gewährleisten und die anwendbaren vergabe-, beihilfe- und kommunalwirtschaftsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Ebenso muss jedes neue Projekt mit etwaigen Vertragsbestimmungen der Finanzierung des bisherigen Breitbandausbaus abgestimmt werden.

Die genannten Regelungskomplexe verdeutlichen, durch wie viele Rechtsbereiche sich ein Vorhaben zur Erweiterung der digitalen Infrastruktur bewegt. Sie lassen zudem erahnen, welche beachtlichen Wechselwirkungen zwischen ihnen bestehen. Dieses eng verwobene System unterschiedlicher Vorschriften zu durchdringen, ist damit für die verantwortlichen Akteure eine zentrale Voraussetzung, um die Folgeschritte des Glasfaserausbaus zu meistern und damit erst seinen vollen Mehrwert zur Geltung zu bringen.

Hier will das Online-Training Teilnehmern bündig die nötige Orientierung verschaffen.

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  • Unternehmenssteuerung
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Das Online-Training ist als Reihe von drei Fachvorträgen konzipiert, bei denen der erste den Grundstein der Schulung bildet, während sich die beiden anderen fakultativ je nach konkretem Bedarf und Interesse ergänzen lassen. Jeder Fachvortrag ist auf 4 x 1,5 Stunden angelegt.

Der erste Vortrag erläutert Schritt für Schritt den rechtlichen Rahmen für Vorhaben zur Erweiterung bestehender kommunaler Glasfaserinfrastruktur durch regionale Netzträger und Netzbetreiber. Beleuchtet werden dabei vor allem Vertiefungsfragen des Vergaberechts und der Fördermodalitäten, wie sie sich vor allem aus der Bundesförderrichtlinie und der NGA-Rahmenregelung ergeben. Thematisiert werden unter diesen Gesichtspunkten insbesondere der Umgang mit dem Förderprogramm zum Ausbau in grauen Flecken, mögliche öPP-Konzepte sowie Geschäftsmodelle auf Basis der bestehenden Glasfaserinfrastruktur. Das Seminar erörtert die jeweils einschlägigen Vorgaben dabei praxisnah anhand der einzelnen Teilschritte der jeweiligen Ansätze zur Weiterentwicklung vorhandener Breitbandnetze und zwar sowohl unter rechtlichen als auch wirtschaftlichen Aspekten.

Der zweite Vortrag knüpft hieran an und äußert rechtliche Empfehlungen für die Ausbauphase selbst. Thematisiert wird dabei unter anderem, wie sich mit rechtlichen Vorkehrungen auf die Einhaltung des Kostenrahmens hinwirken lässt und wie beispielsweise mit Mitverlegungsanträgen umzugehen ist. Weiterhin gibt das Seminar an dieser Stelle Ratschläge zur Bauüberwachung ebenso wie zum planmäßigen Abruf von Fördermitteln und zur Koordination mit den Projektbeteiligten wie dem künftigen Betreiber.

Der dritte Vortrag schließlich behandelt den telekommunikationsrechtlichen Rahmen des eigentlichen Netzbetriebs. Dieser betrifft unter anderem die Rechte unter Pflichten von Netzeigentümern und –betreibern unter dem DigiNetzG, den Umgang mit Mitnutzungsansprüchen und die dabei geforderte Netzentgeltkalkulation. Anhand konkreter Berechnungen werden hierbei die Chancen und Risiken im Zusammenhang mit Mitnutzungspflichten erörtert.

Themen­schwer­punkte

Einheit 1 (Hauptteil): Strategien zur Netzerweiterung: Grundüberlegungen für kommunale Netzeigentümer und -betreiber, Ansätze für öPP-Projekte: Modelle und rechtliche Anforderungen, Kommunale Geschäftsmodelle für eine fortentwickelte digitale Infrastruktur
Einheit 2: Ausbaubetreuung: Bauüberwachung, Besonderheiten des Breitbandausbaus
Einheit 3: Telekommunikationsrechtlicher Rahmen des Netzbetriebs: DigiNetzG, Netzentgeltkalkulation

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