Kommunale Gesellschaften wie Stadtwerke unterliegen einem doppelten Regelungsrahmen: Für sie gelten nicht nur die üblichen Compliance-Anforderungen, denen auch privatwirtschaftliche Unternehmen unterliegen. Dazu gesellt sich für Stadtwerke mit dem Kommunalwirtschaftsrecht ein eigenständiges Ordnungsgefüge, das ergänzende und gelegentlich sogar kollidierende Vorgaben formuliert.
In diesem Spannungsverhältnis unterliegen Aufsichtsratsmitglieder ebenso wie die durch sie beaufsichtigte Unternehmensleitung einer kommunalwirtschafts- wie gesellschaftsrechtlichen Doppelverpflichtung. Damit gehen für die Organmitglieder auch persönliche Haftungsrisiken einher, gegen die D&O Versicherungen eine der gängigsten Schutzformen liefern.
Zweifellos sind D&O-Versicherungen ein probates Mittel, um die Gefahr einer persönlichen Inanspruchnahme von Führungskräften einzuhegen. Dies erfordert jedoch ausreichendes Wissen über ihre Funktionsweise und die praktischen Anforderungen an einen effektiven Deckungsschutz. Damit die Versicherungen im Bedarfsfall greifen, ist weiterhin die Kenntnis der praxisrelevanten Haftungsfälle unerlässlich, auf die der vereinbarte Leistungsumfang einer Police zugeschnitten werden sollte.
Ebenso wichtig ist ein Verständnis davon, wie eine D&O-Versicherung mit Anstellungs- und Gesellschaftsverträgen sowie der gesetzlichen Regelungsumgebung kommunaler Unternehmen synchronisiert werden kann. Ansonsten provoziert der Versicherungsschutz gerade in komplexeren Organhaftungsfällen eher zusätzliche Streitpunkte und Interessenskonflikte, etwa bei der gleichzeitigen Inanspruchnahme einer Unternehmens-D&O durch Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder.
Zu den genannten Themenbereichen vermittelt das Seminar Führungskräften die nötigen Kenntnisse. Insgesamt verfolgt das Seminar das Ziel, praxisnah die Modalitäten von D&O-Versicherungen und der Regelungsumgebung ihrer Anwendungsfälle in kommunalen Gesellschaften aufzuzeigen. Seminarteilnehmern soll damit veranschaulicht werden, wie sie den D&O-Versicherungsschutz in ihren Unternehmen geeignet strukturieren können, um die Unternehmensleitung und Aufsichtsratsmitglieder wirksam gegen übermäßige Haftungsrisiken abzuschirmen.
Mitarbeiter aus der
sowie Aufsichtsratsmitglieder
Das Seminar ist als Fachvortrag in vier Blöcken konzipiert. Der erste geht darauf ein, wie D&O-Versicherungen funktionieren und welche zentralen vertraglichen Stellschrauben für die Gestaltung des Versicherungsschutzes bestehen. Der Vortrag schafft ein praktisches Verständnis für die Versicherungsleistungen insbesondere dadurch, dass er auf Wunsch vorhandene Policen der Seminarteilnehmer bespricht und zeigt, gegen welche relevanten Fälle sie Versicherungsnehmer hinreichend absichern und gegen welche nur ungenügend. Alternativ werden typische Versicherungsbedingungen exemplarisch erörtert. Zudem wird die Wirkung des Deckungsschutzes plastisch veranschaulicht, indem der Vortrag die konkreten Abläufe in einem Versicherungsfall thematisiert.
Der zweite Vortragsteil beleuchtet spezifisch haftungsrelevante Vorschriften in kommunalen Unternehmen und vergegenwärtigt so die Anwendungskulisse für die zuvor besprochenen Versicherungsleistungen. Der dritte Vortragsteil geht auf die Wechselwirkungen zwischen D&O-Versicherung und Compliance-Management ein, soweit beide auf die Verminderung von persönlichen Haftungsrisiken gerichtet sind. Schließlich will der vierte Vortragsteil das vermittelte Wissen der Seminarteilnehmer noch vertiefen, indem er sie für die Wirkung von D&O-Versicherungen in komplexeren Organstreitfällen sensibilisiert. Diskutiert werden u.a. Konstellationen, in denen die Regressnahme unter gesamtschuldnerisch haftenden Organmitgliedern die Streitbeilegung verkomplizieren kann.
Der Vortrag orientiert sich durchgehend an marktgängigen Versicherungsbedingungen, an gesetzlichen Vorgaben und aktueller Rechtsprechung. Mithilfe von Fallbeispielen bereitet das Seminar die Rechtsquellen praxisnah auf.