Am 04.03. und 06.03.2020 wurde in zwei Lesungen im deutschen Bundestag über den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 23.10.2019 beraten. Grundsätzlich ist dieses Gesetzt im Kontext des Klimaschutzprogramms 2030 und des Klimaschutzplans 2050 zu sehen.
Es erfolgt strukturell eine Vereinigung des Energieeinspargesetzes EnEG, der Energieeinsparverordnung EnEV und des ErneuerbareEnergienWärmegesetzes EEWärmeG zu einem neuen Gebäudeenergiegesetzes GEG. Anlass bietet zum einen die EU-Gebäuderichtlinie, die Anforderungen eines Niedrigstenergiegebäudes an Neubauten ab 2019/2021 richtet. Zum anderen sollen bisher bestehende Diskrepanzen aus der EnEV und dem EEWärmeG ausgeräumt werden.
Schulungsinhalt bilden die aus dem Entwurf ablesbaren Inhalte des neuen Gebäudeenergiegesetzes sowie die daraus resultierenden Änderungen gegenüber den bisher geltenden gesetzlichen Regelungen. Insbesondere werden hier die Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten, die veränderten Regelungen für Bestandsbauten bei Gebäudeerweiterungen und Nutzungsänderungen und die Umstellung der Energieausweise thematisiert und anhand von Beispielen erläutert.
Ziel des Online-Trainings ist die grundsätzliche Vermittlung der Inhalte des neuen Gebäudeenergiegesetzes sowie auch die Darstellung aller daraus resultierenden Änderungen mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis.
Die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Schulungsinhalte werden möglichst praxisnah dargestellt und mit Beispielen unterfüttert. Die Seminarteilnehmer sind aufgefordert ihre in dieser Materie gesammelten Erfahrungen – falls vorhanden – mit in die Diskussion aktiv einzubringen.