Stromversorgungssysteme benötigen für die Netzregelung Regelleistung und Regelenergie. Mit seinem Urteil vom 22. Juli 2019 hat das OLG Düsseldorf die jüngsten Festlegungen der BNetzA zum „Mischpreisverfahren“ aufgehoben. Ab dem Liefertag 31. Juli 2019 muss das vorher geltende System wieder angewendet werden. Die jüngste Entwicklung zeigt, dass in den Ausschreibungen erneut Arbeitspreise für Regelenergie von knapp unter 100.000 €/MWh zum Zuge kommen!
Die damit verbundenen Risiken treffen alle Bilanzkreisverantwortlichen in der Bilanzkreisabrechnung – solange bis in der Folge der neuen europäischen Vorgaben ein neuer Marktmechanismus für die Beschaffung von Regelenergie greift. Mit der „Guideline Electricity-Balancing“ haben die Übertragungsnetzbetreiber die Aufgabe bekommen, Regeln für einen harmonisierten Binnenmarkt zur Beschaffung von Regelleistung zu schaffen. Im Ergebnis werden diese Regeln die heutigen in Deutschland geltenden Regeln ersetzen.
Die Veranstaltung konzentriert sich auf die Beschreibung und die aktuellen Auswirkungen des gegenwärtigen Beschaffungsmodells. Besonders wird auf Preisentwicklungen und Risiken des aktuellen Marktes für Regelenergie und die zu erwartenden Folgen für das Bilanzkreismanagement eingegangen. Zum Abschluss diskutieren wir Strategien zur Minderung der Risiken aus dem Bilanzkreismanagement. Der begonnene Weg einer europaweiten Vereinheitlichung wird im Ausblick vorgestellt.
Energiebeschaffer und Bilanzkreismanager
Mitarbeiter in Unternehmenssteuerung und Controlling
Die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Seminarinhalte werden möglichst praxisnah dargestellt und mit Beispielen unterfüttert. Die Seminarteilnehmer sind aufgefordert ihre in dieser Materie gesammelten Erfahrungen – falls vorhanden – mit in die Diskussion aktiv einzubringen.