Versorgungsunternehmen übernehmen wesentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge. Aufgrund dieses bedeutenden Auftrags privilegiert die Rechtsordnung sie gemeinhin dabei, Leitungen über Privatgrundstücke an Haushalte anzuschließen. Gleichzeitig sieht die Gesetzeslage hierbei jeweils einen Interessensausgleich vor, um das Spannungsverhältnis zu moderieren, das vor allem zwischen den Bedürfnissen des Netzausbaus und -betriebs und den Belangen der Grundstückseigentümer, -verwalter und der Mieter besteht. Ausdruck hiervon sind unter anderem die Regelungen der entsprechenden Dienstbarkeiten sowie der Leitungs- und Anschlussrechte. Besonders volatil entwickelt sich die entsprechende Rechtslage im Telekommunikationsbereich: Hier hat die Wohnungswirtschaft gegenwärtig teil an der Erschließung der so genannten „letzten Meile“ zu den Haushalten mit Glasfaserkabeln.
Das Rechtsgefüge zwischen Eigentümern & Betreibern von Telekommunikationsnetzen und der Immobilienwirtschaft gerät dadurch anspruchsvoll, zumal der starke Grund- und Objektbezug stets eine Doppelbeziehung auf schuldrechtlicher und dinglicher Ebene bedingt. Unerlässlich ist es deshalb für Projektentwickler und Wohnungsverwaltungsgesellschaften, über die einschlägigen Normen des Telekommunikationsrechts im Bilde zu bleiben. Das hat vor allem zwei Gründe:
Einerseits verlangt die bedarfsgerechte Planung und Verwaltung von Objekten das Wissen darum, wie sich deren Internetanbindung effizient und zukunftssicher gestalten lässt. Andererseits empfiehlt es sich auch aus Gründen der Rechtssicherheit, die Vertragsbeziehungen mit Netzeigentümern und -betreibern von vornherein im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben und der aktuellen Rechtsprechung zu konzipieren.
Sowohl die rechtliche Gestaltung von Netzanschlüssen als auch ihre Zuschussfähigkeit bilden wirtschaftliche Faktoren, denen sich Unternehmen der Immobilienwirtschaft bewusst sein sollten. Dies gilt schon allein deswegen, weil sie ihre Geschäftstätigkeit dadurch vorausschauender planen können. Das Wissen um den Rechtsrahmen der TK-Netzanschlüsse vermittelt aber noch weitere Potenziale:
Wer weiß, wie man seine Rechtsbeziehung gegenüber Versorgungsunternehmen aktiv gestalten darf, kann die eigene Rechtsposition vorteilhafter entfalten. Das begünstigt nicht bloß die Ausgangslage und die Rechtsklarheit in akuten Streitfällen. Vielmehr sensibilisiert schon die entsprechende Ausgestaltung von Verträgen und Dienstbarkeiten für die wechselseitigen Pflichten. Damit Unternehmen der Wohnungswirtschaft hiervon profitieren können, veranschaulicht das Seminar allgemeine leitungsrechtliche und besondere telekommunikationsrechtliche Rechtmäßigkeitserfordernisse entsprechender Rechtsbeziehungen.
Insgesamt erörtert das Seminar, wie sich der dargestellte Rechtsrahmen der TK-Netzanschlüsse ausmisst und wie seine Vorgaben souverän berücksichtigt werden können.
Mitarbeiter aus der Rechtsabteilung, Geschäftsführung, Technische Leitung, Unternehmenssteuerung
Das Seminar ist als Fachvortrag in vier Blöcken konzipiert: Der erste geht darauf ein, wie die schuldrechtlichen und dinglichen Rechtsbeziehungen grundsätzlich in leitungsrechtlich relevanten Konstellationen angelegt sind. Der zweite Vortragsabschnitt erörtert, wie telekommunikationsrechtliche Fragen in den Vertragsbeziehungen von Wohnungseigentumsgesellschaften und Bauträgern abgebildet werden. Der dritte Teil beleuchtet die Vertragsdimension von Versorgungsunternehmen gegenüber Eigentümern und Mietern von Grundstücken und Wohnungen. Zuletzt behandelt der vierte Abschnitt die Spezialvorgaben des novellierten TKG für Netzanschlüsse und die Schnittstelle zur Wohnungswirtschaft.
Der Vortrag orientiert sich durchgehend an gesetzlichen Vorgaben und aktueller Rechtsprechung. Mithilfe von Fallbeispielen bereitet das Seminar die Rechtsquellen praxisnah auf.