Im Juni 2019 war die Systembilanz in Deutschland an drei Tagen in einem bisher nie dagewesenen Umfang unterdeckt. Zeitweise fehlten fast 10.000 MW zum ausgeglichenen Zustand. Die Übertragungsnetzbetreiber waren gezwungen, die gesamte Regelreserve einzusetzen, dazu den grenzüberschreitenden Netzregelverbund in Anspruch zu nehmen und mit „sonstigen Maßnahmen“ die verbleibende Unterdeckung auszugleichen.
Da genügend Kraftwerksleistung am Intraday-Markt verfügbar war, erübrigte sich ein Gewaltstart von Netzreservekraftwerken zugunsten des Einkaufs von Leistung am Markt.
Analysen der Abläufe ergaben deutliche Hinweise auf regelwidriges Handelsverhalten bei einigen Bilanzkreisverantwortlichen. In der Folge eröffnete die Bundesnetzagentur drei Festlegungsverfahren, die alle Marktteilnehmer betreffen sowie 6 Aufsichtsverfahren gem. §65 EnWG gegen Bilanzkreisverantwortliche:
Am 11. Dezember 2019 wurden die Beschlüsse dazu veröffentlicht. Daraus werden Neuregelungen für die Markrollen Messstellenbetreiber, Verteilnetzbetreiber, Bilanzkreisverantwortlicher und Lieferant wie folgt wirksam:
Kern der Festlegung der BNetzA ist:
» Festlegung WiM:
Die Messstellenbetreiber müssen Einzelzeitreihen aller Marktlokationen mit RLM-Messung spätestens am folgenden Werktag an die ÜNB übermitteln.
In den Regeln zur Übermittlung der Messdaten wurde der jeweilige ÜNB als zusätzlicher Empfänger beim Datenversand eingefügt. Geändert wurde dazu die Tabelle im Abschnitt 2.6.9. - siehe Seite 110 des WiM-Dokuments.
» Festlegung MaBiS:
Verteilnetzbetreiber müssen den Übertragungsnetzbetreibern jeweils werktäglich die Netzgangzeitreihen des Vortags bzw. der Vortage übermitteln.
Dazu wurde ein neuer Prozess „5.7. Übermittlung Netzgangzeitreihe“ in MaBiS eingefügt, um dem jeweiligen ÜNB die Überwachung des Differenzbilanzkreises synthetisch bilanzierender Netzbetreiber zu ermöglichen.
» Festlegung GPKE:
Verteilnetzbetreiber müssen den Übertragungsnetzbetreibern jeweils werktäglich die Netzgangzeitreihen des Vortags bzw. der Vortage übermitteln.Dazu wurde ein neuer Prozess „5.7. Übermittlung Netzgangzeitreihe“ in MaBiS eingefügt, um dem jeweiligen ÜNB die Überwachung des Differenzbilanzkreises synthetisch bilanzierender Netzbetreiber zu ermöglichen.