Der Gesetzgeber verpflichtet die Betreiber der in Deutschland gelegenen Gasnetze seit 2011 zum Abschluss und zur Anwendung der Kooperationsvereinbarung - KoV. Die KoV wurde in den vergangenen Jahren mit einer Ausnahme mindestens einmal jährlich weiterentwickelt bzw. angepasst. Die letzte große Änderung erfolgte zum 1. Oktober 2018 mit der Änderungsfassung X (römisch 10).
Zum 1. Juni 2019 und zum 1. Januar 2020 mussten Anpassungen umgesetzt werden, die als Version X.1 und X.2 bezeichnet werden. Der Bedarf an Änderungen resultiert aus:
Die jüngsten Änderungen betreffen das Hauptdokument, Anlage 1 (Fernleitungsnetze) und Anlage 2 (Verteilnetze mit entry-exit-System). Die Verteilnetze mit „Netzpartizipationsmodell“ sind nur in geringem Umfang betroffen.
Neben den Betreibern der vorgenannten Netze mit entry-exit-System sind auch deren Transportkunden betroffen. Dies sind alle Netznutzer, die Punkte mit Buchung von Kapazitäten im Gasnetz bewirtschaften - also vor allem Großhändler, Produzenten und Importeure.
Weiterhin wurden folgende Themen eingearbeitet:
Weitere größere Änderungen erwarten wir aus der Zusammenlegung der Marktgebiete und der Weiterentwicklung Europäischer Vorgaben für den Gasmarkt.