Die Digitalisierung der Gesellschaft und der Geschäftsfelder schreitet unaufhaltsam voran. Allgemein anerkannt ist deshalb, dass das stark anwachsende Volumen des Datenverkehrs die Nachfrage nach höheren Bandbreiten bedingt. Das Regulierungsmanagement im Rahmen der Durchleitung betrifft im ungeförderten Bereich derzeit lediglich die Deutsche Telekom. Sie nimmt deswegen nur verhalten eine Erneuerung ihrer Netze vor. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die ungeförderte Verlegung von Glasfasernetzen in etlichen ländlichen Regionen für private Anbieter nicht hinreichend rentiert.
Aufgrund dessen hat sich der Breitbandausbau zu einer regionalen Aufgabe entwickelt. Gefragt ist die Eigeninitiative von Kommunen und Landkreisen, aber auch von Stadtwerken. Da alle Stadtwerke durch ihre Steuerungskabel ohnehin Netzbetreiber sind, ergibt sich für sie, auch in Anbetracht der steigenden Datenmengen im Energiebereich (Smart Meter etc.), die interessante Frage, ob nicht die Stadtwerke selbst in das Breitbandgeschäft einsteigen sollten.
Dabei ist der Breitbandausbau trotz intensiver Bundes- und Landesförderung noch lange nicht abgeschlossen: Zu beobachten war nämlich in den letzten Jahren, dass zunächst vorwiegend in die Ertüchtigung vorhandener Infrastrukturen investiert wurde, etwa mithilfe der Brückentechnologie FTTC. Dank des Zuschnitts der Bundesförderung auf den reinen Glasfaserausbau sind jedoch seit 2018 die Bedingungen so günstig wie nie, Glasfaserleitungen zukunftssicher bis zu den Haushalten zu verlegen (FTTH).
Vor diesem Hintergrund erörtert das Seminar die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Breitbandausbaus. Dabei beantwortet ein dreiteiliger Fachvortrag, inwieweit öffentliche Entscheidungsträger den Ausbau und Betrieb eines Glasfasernetzes effizient und rechtssicher gestalten können.
Mitarbeiter aus den Unternehmensbereichen Geschäftsführung, Produkt- und Geschäftsfeldentwicklung, Unternehmenssteuerung, Marketing, Rechnungswesen