Allgemeinen Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von ReferentInnen

§1 Allgemeines

(1) Allen Angeboten und Geschäften der Campus-EW GmbH (nachfolgend verkürzt „Campus“ genannt) liegen die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde, soweit im Vertrag oder in den weiteren Anlagen nichts Abweichendes geregelt ist. Diese Bedingungen gelten für zukünftige Geschäfte auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

(2) Campus schuldet bei allen Beratungs-aufträgen die Geschäftsbesorgung in Form der Diensterfüllung im Rahmen des im Vertrag vereinbarten Umfangs.

§2 Umfang der Ausführungen von Aufträgen

(1) Beratungsaufträge werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufs-ausübung, wie sie sich aus den Grunds-ätzen für die Berufsausübung der Unter-nehmensberater im Institut für Be-triebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung e. V. ergeben, ausge-führt. Die Tätigkeit der Campus gliedert sich in Analyse gegebener Sachverhalte, konzeptionelle Erstellung von Umset-zungsmaßnahmen sowie konkrete Um-setzungsunterstützung und Monitoring.

(2) Campus ist berechtigt, sich zur Durchführung eines Beratungsauftrages sachverständiger Mitarbeiter oder Unterauf-tragnehmer zu bedienen. Die Auswahl der qualifizierten Mitarbeiter oder Un-terauftragnehmer bleibt Campus vorbe-halten. Campus ist es ferner gestattet,zur Auftragsdurchführung die Mitarbeit spezialisierter Kollegen oder Freiberufler in Anspruch zu nehmen.

(3) Die vorstehenden Grundsätze gelten sinngemäß auch für alle Dienstleistungen im Bereich der Schulung und Wissensvermittlung. Campus wird bei Seminaren, Workshops, Online-Trainings, Webinaren und vergleichbaren Schu-lungsmaßnahmen nachaußenauftretende Personen nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber austauschen.

§3 Ort und Zeit der Tätigkeit

Bei Beratungsaufträgen bestimmt Campus den Arbeitsort. Jedoch wird Campus der Geschäftsführung des Auftraggebers oder dem Auftraggeber in eigener Person regelmäßig, entsprechend ge-sonderter Vereinbarung, an einem von beiden Vertragspartnern gewählten Ort zur Verfügung stehen.

Campus kann einen entsprechenden Zeitraum für Dokumentations-, Informations- oder Beratungszwecke am Sitz des Auftraggebers verwenden. Campus gestaltet Arbeitszeiten nach pflichtgemäßem Ermessen. Der zeitliche Umfang der im Vertrag beschriebenen Aufgaben wird auf die in der Kalkulation angegebenen Beratertage je acht Stunden veranschlagt. Sollte sich im Laufe einer Beratungstätigkeit herausstellen, dass auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen oder sonstigen, auf den Zeitablauf einwirkenden Faktoren, die auf die Teilaufgaben des im Vertrag festgelegten Arbeitsprogramms den in Aussicht genommenen Zeitaufwand übersteigen, ist Campus unverzüglich nach Erkennen des Sachverhalts zur Information des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftraggeber entscheidet sodann nach Kenntnisnahme der Sachlage sofort über eine etwaige Erweiterung des zeitlichen Um-fanges des Auftrages und der damit verbundenen Änderung der Vergütung.

(2) Seminaraufträge erfüllt Campus an dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Ort und in der vereinbarten Zeit.

(3) Online-Trainings, -Workshops, Webi-nare werden mit einer Videokonferenz- bzw. Webinarsoftware durchgeführt.

(4) Änderungen und Erweiterungen des zeitlichen Umfanges und der Vergütung bedürfen der Schriftform und werden nach Bestätigung beider Vertragspar-teien automatisch Bestandteil des be-stehenden Auftragsverhältnisses mit al-len Bedingungen und Vereinbarungen. Bis zur Klärung aller strittigen Fragen ist Campus berechtigt, Tätigkeiten am Ar-beitsprogramm einzustellen.

§4 Unterlagen für Präsenz-/ Online-Seminare und Schulungsmaßnahmen

Campus erstellt Präsentationen und Tischvorlagen eigenverantwortlich. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sendet Campus dem Auftraggeber spätestens eine Woche vor Präsenz-/ Online-Seminarbeginn Unterlagen (z.B. Tischvorlagen, Kopie der Präsentation etc.) als PDF-Datei per E-Mail zu. Verantwortlich für die Vervielfältigung der Unterlagen ist der Auftraggeber. Er trägt die Kosten und sorgt für die Bereit-stellung bei den Teilnehmern.

§5 Vertraulichkeit, Weitergabe der Unterlagen

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die vertrauliche Behandlung aller erhalte-nen Informationen, Daten und Unterla-gen sowie der erarbeiteten Ergebnisse. Das Urheberrecht verbleibt bei Campus.

(2) Die Nutzung der zur Präsenz-/ Online-Seminar- oder Schulungsvorbereitung zugesandten Daten, Informationen und Unterlagen ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers ausschließ-lich auf das entsprechende Präsenz-/Online-Seminar oder die entsprechende Schulung beschränkt.

(3) Eine Verwendung im Intra- oder Internet des Auftraggebers sowie eine sonstige Verteilung der Unterlagen an einen nicht am Präsenz-/ Online-Seminar oder an der Schulung teilnehmenden Personenkreis ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. Die Zustim-mung wird der Auftragnehmer nur bei Vorliegen nachvollziehbarer Gründe verweigern.

(4) Die Aufnahme und Verbreitung von Bild- und/oder Tonmaterial während des Se-minars ist ausdrücklich untersagt und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Geschäftsleitung gestattet. Die Verbreitung oder Nutzbarmachung an und für Dritte ist nicht gestattet.

§6 Absage bzw. Storno von Aufträgen

Sollte der Auftraggeber den Auftrag aus nicht vom Auftragnehmer verschuldeten Gründen vor der Realisierung stornieren, ausfallen lassen oder verschieben, so ist dies bis 30 Tage vor Realisierung kostenfrei möglich. Bis 29 Tage vor der Veranstaltung werden 50 % und ab weniger als 14 Tage vor Realisierung 100% des vereinbarten Honorarvolumens zuzüglich MwSt. in Rech-nung gestellt. Bei Online-Veranstaltungen können hierzu abweichende Vereinbarun-gen getroffen werden.

§7 Ausfall eines Trainers

(1) Fällt ein Trainer aus Gründen aus, die Campus nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Austritt aus dem Netzwerk der Campus), ist Campus verpflichtet, sich um einen entsprechend qualifizierten Ersatztrainer aus dem Campus-Netzwerk zu bemühen. Die Campus ist be-rechtigt, in diesem Fall einen Ersatztrai-ner zu stellen. Eine Verpflichtung be-steht in diesem Fall allerdings nicht, so dass ein Schadensersatz des Auftraggebers ausgeschlossen ist.

Sollte der Trainer der Campus aus gesundheitlichen Gründen längerfristig ausfallen, hat die Campus das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten.

§8 Reisekosten

Der Auftraggeber ersetzt dem Auftragneh-mer die Reisekosten vom Wohn- bzw. Dienstsitz des Beraters bzw. Referenten des Auftragnehmers zum Veranstaltungs-ort. Reisen erfolgen in der Regel mit PKW (0,5 €/km) oder Bahn (erster Klasse). Flüge werden national in der Economy-Class, in-ternational in der Business Class gebucht. Bei Bedarf werden Kosten für Mietfahr-zeuge bis zur gehobenen Mittelklasse ersetzt. Die Erstattung der Kosten von not-wendigen Taxifahrten und Übernachtun-gen in Hotels der gehobenen Klasse erfolgt nach Aufwand und Rechnung.

§9 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß Auftragsbestätigung des Auftragnehmers nach Auftragsdurchführung. Seminare und Lehrgänge die an zeitlich nicht aufeinanderfol-genden Tagen stattfinden werden grundsätzlich nach Seminarbeginn des ersten vereinbarten Tages vollständig abgerechnet. Bei Maßnahmen, deren Durchführung länger als einen Monat dauern, werden die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen entsprechend den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

§10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass Campus auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Ausführung der Aufträge notwendigen Unterlagen rechtzeitig, aktiv und vollständig zur Verfügung gestellt werden, Informationen erteilt und weitergeleitet werden und dass Campus von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Aufträge von Bedeutung sein kön-nen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst währendder Tätigkeit der Campus bekannt werden.

(2) Auf Verlangen von Campus hat der Auf-traggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von Campus formulierten Erklärung zu be-stätigen.

(3) Bei Beratungsaufträgen wird sich der Auftraggeber mit den erarbeiteten Er-gebnissen intensiv auseinandersetzen und sich diese zu eigen machen.

(4) Weitere Pflichten, wie z.B. Mitarbeiter-überlassung während der Tätigkeit im Hause des Auftraggebers oder kosten-lose Benutzung von Telekommunikati-onsgeräten des Auftraggebers bedür-fen keiner gesonderten Vereinbarung, sofern die betrieblichen Abläufe des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.

§11 Verschwiegenheit und Datenschutz

(1) Campus verpflichtet sich, über alle ihr bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen, betrieblichen oder privaten Angelegenheiten strengstens Stillschweigen zu bewahren, gleichwohl, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder deren Ge-schäfts- (bzw. Privat-) Verbindungen handelt, es sei denn, der Auftraggeber entbindet Campus ausdrücklich von der Schweigepflicht. Die Verschwiegen-heitspflicht gilt für eine Dauer von 10 Jahren über das Ende des Vertrages hin-aus fort. Campus hat seine Mitarbeiter sowie von ihm im Rahmen der Durch-führung seiner Aufgaben eingeschaltete Dritte entsprechend zu verpflichten.

(2) Mündliche und schriftliche Äußerungen jeder Art, insbesondere Empfehlungen und Berichte, die sich auf den Vertragsgegenstand eines Beratungsauftrages und den Auftraggeber beziehen, darf Campus nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers Dritten zur Kenntnis geben.

(3) Campus ist verpflichtet, die ihr übergebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig zu verwahren, vor Einsichtnahme Dritter zu schützen und auf Verlangen nach Ende des Beratungsvertrages dem Auftraggeber zurückzugeben.

(4) Campus ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder Auftragsverarbeiter verarbeiten zu lassen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Daten-schutz sind zu beachten.

(5) Die Nutzung der zu Beratungs-, Veranstaltungs-, Besprechungstermins- oder Coachingvorbereitung zugesandten Da-ten, Informationen und Unterlagen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Campus ausschließlich auf das entsprechende Projekt oder die entsprechende Schulungsmaßnahme innerhalb der Projektbeteiligten beschränkt. Insbesondere eine Verwendung im Intra- oder Internet des Auftraggebers sowie eine sonstige Verteilung der Unterlagen an einen nicht am Projekt beteiligten Drittem ist ohne vorherige Zustimmung der Campus nicht gestattet. Die Zustimmung wird Campus nur bei Vorliegen nachvollziehbarer Gründe verweigern.

(6) Unterlagen zu Seminaren und Workshops sind beim Auftraggeber gegen Weitergabe an unbefugte Dritte zu sichern.

§12 Haftungsvereinbarung

(1) Die Vertragspartner haften sich gegen-seitig für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Personenschäden sowie für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden.

(2) Campus haftet insbesondere für den Einsatz qualifizierter, sachkundiger und fachkundiger Mitarbeiter, deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Ausführung von Aufträgen. Campus besitzt eine Beraterhaftpflichtversicherung.

(3) Daneben haften die Vertragspartner für einfach fahrlässige Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten, jedoch dann beschränkt auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, maximal begrenzt auf das jeweilige Seminar- oder Schu-lungshonorar je Einzelfall. Vertragspflichten sind wesentlich, wenn ihre Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden auf die Haftung der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungs- und Ver-richtungsgehilfen der Vertragsparteien entsprechende Anwendung.

Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher, eine Gefährdungshaftung vorsehender Vorschriften bleibt unberührt.

Im Übrigen ist die Haftung des Auftragneh-mers bis zur Höhe des jeweiligen Seminar- oder Schulungshonorars je Einzelfall begrenzt. Die Haftung beschränkt sich soweit gesetzlich zulässig und vorstehend nicht anders geregelt auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens; insbesondere indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangener Gewinn sind von der Haftung ausgeschlossen.

Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für die Richtigkeit seitens des Auftrag-gebers zur Verfügung gestellter Daten.

§13 Vertragsdauer

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Campus befristet auf die Dauer der vereinbarten Zeitabschnitte. Nach Ablauf dieser Frist oder nach der Durchführung einer einzeln beauftragten Maßnahme endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es des Ausspruchs einer Kündigung bedarf. Ferner endet das Vertragsverhältnis vorzeitig mit Abgabe und Annahme des Abschlussberichtes. Die Verlängerung der Vertragsdauer bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Endet der Vertrag fristgemäß, ohne dass es zur Einigung über eine Verlängerung kommt, wird der volle Vergütungsanspruch fällig, gleich ob es zur Vollendung des Arbeitsprogramms gekommen ist oder nicht. Das beiderseitige Recht zur vorzeitigen außerordentlichen – auch fristlosen – Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Abgeschlossene Kooperationsverträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es gelten die Bedingungen, welche in dem Kooperationsvertrag vereinbart wurden

§14 Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Die Gesetze über den internationalen Kauf, insbesondere das UN-Übereinkommen über Verträge für den internationalen Wareneinkauf, finden ausdrücklich keine Anwendung.

§15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und Campus (inklusive dieser AGB) in rechtlicher Sicht unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden sich bemühen, die un-wirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.

§ Gerichtsstand

Für alle Ansprüche aus Geschäftsbeziehun-gen gilt als Gerichtsstand der Sitz von Campus.

§17 Schriftform

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen

§1 Vertragsgestaltung und Geltungsbereich

(1) Für Verträge über die Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen, welche direkt durch Campus-EW GmbH angeboten werden, gelten die Bestimmungen des Anmeldeformulars sowie die nachfolgenden AGB.

Ein Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem die Anmeldung schriftlich bestätigt wurde. Die Anmeldung gilt mit der Entgegennahme der schriftlichen Anmeldung und schriftlichen Bestätigung durch einen Mitarbeiter als Vertrag. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.

§2 Absagen von Veranstaltungen

(1) Die Campus ist berechtigt, eine Veranstaltung, ein Seminar oder einen Lehrgang aus wirtschaftlichen Gründen (z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahlen) oder aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls eines Trainers abzusagen. Fällt ein Trainer aus Gründen aus, die Campus nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Austritt aus dem Netzwerk der Campus), ist Campus verpflichtet, sich um einen entsprechend qualifizierten Ersatztrainer aus dem Campus-Netzwerk zu bemühen. Gelingt es nicht, einen Ersatztrainer zu finden erstattet die Campus, in diesem Fall, die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§3 Änderungen im Veranstaltungsformat /Referenten

Die Campus behält sich das Recht vor, einzelne Referenten eines Seminars so-wie das Format zu ersetzen. Solche Änderungen erzeugen kein Recht auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, Teilen der Teilnahmegebühr oder sonstiger Aufwendungen. Zudem kann die Campus eine Präsenzveranstaltung vor Ort zu einer Online-Veranstaltung verändern.

§4 Ablehnung einer Anmeldung

Die Campus behält sich vor, in begründeten Einzelfällen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung (ohne Angaben von Gründen) zurückzuweisen.

§5 Nutzungsrechte

(1) Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur übertragen, wenn die Nutzungsrechtseinräumung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.

(2) Der Teilnehmer ist nicht befugt, Li-zenzmaterial, das für Schulungszwecke ausgehändigt wird, zu kopieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Lizenzmaterial sind u.a. Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizensierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form einschließlich zugehöriger Dokumentation.

(3) Dem Teilnehmer sind Aufnahmen und Verbreitung von Bild- und/oder Tonmaterial während des Seminars ausdrücklich untersagt und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Geschäftsleitung gestattet. Die Verbreitung oder Nutzbarmachung an und für Dritte ist nicht gestattet.

§6 Haftung

(1) Die Vertragspartner haften sich ge-genseitig für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Personenschäden sowie für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden.

(2) Campus haftet insbesondere für den Einsatz qualifizierter, sachkundiger und fachkundiger Mitarbeiter, deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Ausführung von Aufträgen. Campus besitzt eine Beraterhaftpflichtversicherung.

(3) Daneben haften die Vertragspartner für einfach fahrlässige Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten, jedoch dann beschränkt auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, maximal begrenzt auf das jeweilige Seminar- oder Schulungshonorar je Einzelfall. Vertragspflichten sind wesentlich, wenn ihre Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden auf die Haftung der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Vertragsparteien entsprechende Anwendung.

(5) Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher, eine Gefährdungshaftung vorsehender Vorschriften bleibt unberührt.

(6) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers bis zur Höhe des jeweiligen Seminar- oder Schulungshonorars je Einzelfall begrenzt. Die Haftung beschränkt sich soweit gesetzlich zulässig und vorstehend nicht anders geregelt auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens; insbesondere indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangener Gewinn sind von der Haftung ausgeschlossen.

(7) Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für die Richtigkeit seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellter Daten.

§7 Stornierung und Änderung

(1) Bei Stornierung der Anmeldung bis zum 14. Kalendertag vor Veranstal-tungsbeginn erstattet Campus den gesamten Teilnahmebeitrag zurück. Bei Stornierungen später als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.

(2) Die Vertretung eines Teilnehmers durch eine andere Person desselben Unternehmens ist möglich. Diese Re-gelung greift nicht bei einer personengebundenen Anwesenheits-pflicht.

(3) Bei einer erforderlichen Abmeldung aus unverschuldeten Gründen (z.B. Erkrankung) ist der Grund der Abmel-dung glaubhaft der Campus innerhalb von 7 Tagen nachzuweisen. Die Entscheidung über die Zahlungsverpflich-tung erfolgt nach Ermessen und Kulanz der Campus.

(4) Eine Abmeldung während eines laufenden (mehrtägigen) Lehrgangs führt nicht zu einer Kostenerstattung seitens der Campus. Mündliche Abmeldungen sind nicht gültig und bedürfen der Schriftform unter Angabe des vollständigen Namens, dem Da-tum der Veranstaltung und der Bezeichnung der Veranstaltung.

§8 Reisekosten / Übernachtungskosten

(1) Die Campus übernimmt keinerlei Reisekosten, Übernachtungskosten oder Buchung der Gästezimmer für Teilnehmer.

(2) Eine Kostenerstattung der Reisekosten oder Übernachtungskosten ist nicht möglich.

(3) Sollte die Campus eine Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B.: Krankheit des Referenten) oder aus wirtschaftlichen Gründen absagen, so steht dem Teilnehmer kein Ersatz der bereits entstandenen Reisekosten, Übernachtungskosten oder etwaige Stornie-rungsgebühren zu.

§ 9 Teilnehmerliste

Campus verpflichtet sich, die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Die Campus verwendet die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung der Leistungen. Die Teilnehmer erscheinen mit Angabe von Namen, Funktion im Unternehmen, Unternehmen und Ort auf der Teilnehmerliste der gebuchten Veranstaltung, auch können die Namen bei Online-Seminaren angezeigt werden. Die Teilnehmerliste wird dem Referenten sowie Teilnehmern übermittelt.

§ 10 Rechnungsstellung

(1) Der Kunde stimmt zu, dass er Rech-nungen elektronisch erhält. Elektroni-sche Rechnungen werden dem Kun-den per E-Mail im PDF-Format über-sandt, es sei denn, der Auftraggeber wünscht eine Rechnungszustellung per Post.

(2) Der Teilnahmebetrag ist sofort nach Rechnungserhalt zu bezahlen, es sei denn, es wurde ein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart.

§11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

§ 12 Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Die Gesetze über den internationalen Kauf, insbesondere das UN-Übereinkommen über Verträge für den internationalen Wareneinkauf, finden ausdrücklich keine Anwendung.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und Campus (inklusive dieser AGB) in rechtlicher Sicht unwirksam sein oder werden, bleiben die üb-rigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden sich bemühen, die un-wirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung zu er-setzen.

§ 14 Gerichtsstand

Für alle Ansprüche aus Geschäftsbeziehungen gilt als Gerichtsstand der Sitz der Campus.

§ 15 Schriftform

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

Campus-EW GmbH