Lernangebot

Nach Zielgruppe

Unternehmen

Qualifizierung für Teams, Inhouse und Personalentwicklung

Privatpersonen

Weiterbildung auf eigene Rechnung, inklusive Förderwegen

Energieberatung

Wohngebäude

Ausbildung für die Energieeffizienz-Expertenliste, auch als Quereinstieg

Nichtwohngebäude

Gewerbe, Kommunen und Industrie

Baudenkmal

Zusatzqualifikation für denkmalgeschützte Substanz

Fortbildungen

Regelmäßige Aktualisierung des Listeneintrags

Wärme & Kälte

Wärmepumpe – Planer

Auslegung und Planung von Wärmepumpenanlagen

Wärmepumpe – Planer & Errichter

Kombilehrgang Planung und Installation

Kälteschein A1

Sachkunde nach ChemKlimaschutzV

Wärmeplanung

Schulungen rund um Wärmeplanung

Nicht sicher?

Wir finden die passende Schulung

Kurzes Gespräch, ehrliche Einschätzung

Beratung vereinbaren

ThemenfinderVollständige Übersicht aller Seminare und Lehrgänge

Services

Für Unternehmen

Inhouse-Schulungen

Schulungen Inhouse anfragen

Betriebskostenabrechnung

Erstellung und Prüfung als laufende Dienstleistung

Netzwerk & Plattformen

Wärme-Kommunity

Austauschplattform für Akteure der kommunalen Wärmeplanung

Lernplattform & E-Learning

Moodle-Zugang für Lehrgänge und Selbstlernkurse

Zusammenarbeit

Etwas dabei, das passen könnte?

Sagen Sie uns, worum es geht – wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung zurück.

Anfrage stellen

Wissenswertes

Neuester Fachartikel

18. September 2026 Autor: Dr.-Ing. Norbert Verweyen

ETS2 kommt – sind Sie bereit?

Beitrag lesen

Auf dem Laufenden bleiben

Regulatorik ohne Rauschen

Was sich geändert hat und was das für Ihre Arbeit bedeutet – kompakt in Ihr Postfach.

Newsletter abonnieren

Über uns

Das Unternehmen

Das Team

Die Menschen hinter Campus-EW

Unsere Mission

Warum wir tun, was wir tun

Unsere Vision

Wohin wir die Weiterbildung entwickeln wollen

Mitwirken

Karriere

Bei Campus-EW mitmachen

Referent:in werden

Werden Sie Teil des Netzwerks

Aachen

Kommen Sie vorbei

Sonnenscheinstraße 78, 52078 Aachen. Oder rufen Sie einfach an – wir sind gut erreichbar.

Kontakt aufnehmen

Anfahrt & Lage

Beraten lassen

Herbst Rabatt: Neue Kurse, Neuer Rhythmus.

bis zu 26% auf ausgewählte Produkte

Herbstprogramm ansehen

00Tage
00Std
00Min
00Sek
Europäische Flagge weht auf einem Auto an einer Autobahn bei Sonnenuntergang.

© Bild KI-generiert | Campus-EW

ETS2 kommt – sind Sie bereit?

Was die neue EU-Emissionshandelssystematik für Energieversorger bedeutet und wie Sie sich jetzt vorbereiten können

von Dr.-Ing. Norbert Verweyen

veröffentlicht: 18.09.2026, 12:46 Uhr

Lesezeit: ( Wörter: )

ETS2 für Stadtwerke und EVU bringt neue Anforderungen an CO2-Bepreisung, Monitoring und Zertifikatsbeschaffung. Der Beitrag zeigt, wer betroffen ist, wie Auktionen und Berichtspflichten funktionieren und welche organisatorischen, finanziellen und strategischen Vorbereitungen bis 2028 wichtig werden.

Inhalte anzeigen

Sachstand

Das neue EU-Emissionshandelssystem für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren (ETS2) ist bereits in der Umsetzung. Derzeit sind das die bereits seit 2024 geforderten, umfassenden ETS2-Berichtspflichten: betroffene Unternehmen müssen jährlich Emissionsberichte vorlegen und Monitoring-Systeme etablieren. So musste der Emissionsbericht für 2025 spätestens am 31. Mai 2026 eingereicht werden.

Das bisherige nationale Emissionshandelssystem (nEHS) wird für den Gebäude- und Straßenverkehrsbereich in das europäische System ETS2 überführt. In der Übergangsphase vom nEHS zum ETS2 ändern sich für die betroffenen Unternehmen neben den Berichtspflichten grundlegende Marktmechanismen.

Nach einer Phase, in der die Zertifikate (nEZ) für das nEHS einen Festpreis (55€ pro nEZ im Jahr 2025) hatten, werden nun die nEZ verauktioniert. Die Auktionen im nEHS starteten 2026 (erste Auktion am 1. Juli 2026) mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 € pro nEZ, nach dem Zeitraum der Auktionen folgt noch im Herbst 2026 eine Phase mit einem Festpreis von 68 bzw. 70 € pro nEZ.

Für die Preisbildung im nEHS im Jahr 2027, die u.a. aufgrund der Verschiebung des ETS2 relevant ist, ist ein marktbasierter Festpreis in Anlehnung an die Preisbildung im europäischen Emissionshandel (ETS1) vorgesehen. Alternativ dazu wird eine Fortführung des Preiskorridors aus dem Vorjahr politisch diskutiert (Stand August 2026).

Die ersten EU-ETS2-Auktionen waren für Januar 2027 geplant. Der Start des Systems wurde von 2027 auf 2028 verschoben, unter anderem aufgrund hoher Energiepreise. Die eigentliche Abgabepflicht für verifizierte Emissionen gilt damit für das Emissionsjahr 2028, mit einem ersten Termin bis zum 31. Mai 2029.

Einordnung von ETS2, EU-ETS und nEHS

Das klassische EU-ETS (oft „ETS1" genannt) deckt weiterhin stationäre Anlagen (Kraftwerke, Industrieanlagen und andere Verbrennungsanlagen), die Luftfahrt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sowie seit 2024 auch die Seeschifffahrt ab.

ETS2 ist ein eigenständiges, paralleles System mit eigenen Zertifikaten (EUA2), eigenen Auktionen und einer eigenen Marktstabilitätsreserve. Die Übergangsphase 2024–2027 dient der Datenerhebung und Vorbereitung; ab 2028 gilt die volle Abgabepflicht im neuen System.

Das deutsche nEHS hat seit 2021 CO₂-Preise für Wärme und Verkehr eingeführt. Mit ETS2 wird dieses nationale System für den Verkehrs- und Gebäudebereich in die europäische Logik integriert, für die anderen Bereiche bleibt das nEHS vorerst auch weiterhin erhalten. Aber auch für den Gebäude- und Straßenverkehrsbereich gilt das nEHS zunächst weiter. Für die Emissionsjahre 2026 und 2027 bestehen weiterhin nEHS-Berichts- und Abgabepflichten. Ab dem Emissionsjahr 2028 tritt für die vom ETS2 erfassten Brennstoffe die europäische Regelung an die Stelle der bisherigen nEHS-Abgabesystematik.

Wichtig: ETS2 ist wie das nEHS ein Upstream-System. Verpflichtet sind nicht die Endverbraucher, sondern die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe – also Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Kraftstoffe oder andere fossile Energieträger in den Verkehr oder in Gebäude bringen und dabei als Energiesteuerschuldner gelten.

Wann sind Energieversorgungsunternehmen betroffen?

Betroffen im ETS2 sind primär die Brennstofflieferanten, die fossile Energieträger in den Verkehrs- oder Gebäudebereich bringen.

Stadtwerke und Energieversorger sind in der Regel direkt betroffen, nicht nur indirekt über die Auswirkungen der Preisweitergabe. Allerdings ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein EVU als Energiesteuerschuldner beziehungsweise als Inverkehrbringer von Brennstoffen nach den maßgeblichen Vorschriften des EnergieStG und des TEHG gilt. Diese Einordnung entscheidet darüber, ob das Unternehmen als ETS2-pflichtiges Unternehmen unmittelbar ETS2-Pflichten erfüllen muss.

Direkte Betroffenheit könnte insbesondere für folgende Sachverhalte gelten:

  • Stadtwerke und Energieversorger, die Erdgas, Heizöl, Flüssiggas oder Kraftstoffe selbst in Verkehr bringen bzw. an Endkunden liefern
  • Unternehmen, die solche Brennstoffe importieren oder an Letztverbraucher liefern
  • Betreiber von Wärmeversorgungen, sofern sie Brennstoffe im relevanten Sinn selbst in Verkehr bringen - die bloße Erzeugung von Wärme aus einem von Dritten bezogenen Brennstoff führt nicht automatisch zu einer eigenen ETS2-Abgabepflicht.
  • Unternehmen, deren konkrete Rolle als Energiesteuerschuldner beziehungsweise Brennstofflieferant eine ETS2-Regulierung auslöst

Die Konsequenzen im Einzelnen

Beschaffung der Zertifikate: Sie müssen ETS2-Zertifikate über Auktionen ersteigern oder im Sekundärmarkt beschaffen, um Ihre Emissionen abzudecken.

Berichtspflichten: Bereits in der Übergangsphase (seit 2024) müssen Emissionen überwacht, berichtet und verifiziert werden.

Preisweitergabe: Die Kosten werden wirtschaftlich typischerweise in die Brennstoffpreise, Tarife oder Vertragskonditionen eingerechnet. Zu der Preisweitergabe gibt es eine temporäre Berichtspflicht. Das beeinflusst Tarife, Preisstrukturen und die Kommunikation gegenüber Kunden.

Prozessanpassungen: Sie benötigen neue Prozesse, Datenquellen und Schnittstellen für Monitoring, Berichterstattung und Bewirtschaftung der Zertifikate.

Risiko- und Chancenmanagement: CO₂-Preise werden zu einem wesentlichen Treiber der Wirtschaftlichkeit von Wärme- und Mobilitätslösungen.

Aktuelle Herausforderungen bei nEHS-Auktionen

Das Auktionsdesign der nEHS-Zertifikate im Jahr 2026 sieht eine Auktionsphase von Juli bis Oktober mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 € pro nEZ vor. Allerdings bestimmt die verfügbare Gesamtmenge, wie lange die Auktionsphase tatsächlich durchgeführt werden kann.

Wenn der Markt häufig – wie derzeit beobachtbar - am oberen Rand des Preiskorridors landet und pro Termin mehr Zertifikate zugeteilt werden, kann das Auktionsvolumen deutlich vor Oktober ausgeschöpft sein. Die bisherige Verteilung zeigt, dass einzelne Teilnehmer nur einen begrenzten Anteil ihres Bedarfs über die Auktionen abdecken können. Es ist also absehbar, dass nicht alle Teilnehmer ausreichende Mengen an nEZ während der Auktionshase ersteigern können. Bei fehlenden Zertifikaten muss dann auf den Überschussverkauf mit 68 € pro nEZ oder im Jahr 2027 auf den Nachkauf mit 70 € pro nEZ ausgewichen werden.

Diese Beobachtungen führen zu Forderungen nach Anpassungen beim Auktionsdesign – diskutiert werden die hohen Sicherheitsleistungen, die begrenzten Zuteilungsmengen und die Frage, ob die Teilnahme von Akteuren ohne eigenen nEHS-Bedarf die Preis- und Mengenverhältnisse im Sekundärmarkt beeinflussen kann.

Vorgesehenes Auktionsdesign bei ETS2

Die ersten Frühauktionen („early auctions") von ETS2-Zertifikaten (EUA2) sind im Jahr 2027 an der European Energy Exchange (EEX) vorgesehen. Die EEX agiert dabei als gemeinsame Auktionsplattform für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten. Damit beginnt die Beschaffung von EUA2 bereits deutlich vor der ersten Abgabepflicht für das Emissionsjahr 2028 bis zum 31. Mai 2029. Die regulären Auktionen beginnen mit dem Emissionsjahr 2028.

Dass die ersten ETS2-Auktionen bereits im Januar 2027 starten, obwohl die erste Abgabepflicht erst 2029 für Emissionen des Jahres 2028 besteht, dient der Marktliquidität, der Preisfindung und ermöglicht zudem den Unternehmen, sich schrittweise auf die Compliance-Pflichten ab 2028 vorzubereiten.

Wesentliche Merkmale des Auktionsdesigns sind das „Frontloading“ und die Preisstabilitätsmechanismen.

Frontloading: Im Rahmen des Frontloadings wird 2027 ein zusätzliches Volumen vorgezogen versteigert. Dadurch werden insgesamt 130 % des für 2028 zugrunde gelegten Volumens bereits 2027 angeboten. Das vorgezogene Volumen wird in den Folgejahren (2029 bis 2031) berücksichtigt und führt dort zu entsprechend geringeren Auktionsmengen – neben dem Effekt der mit den Jahren sinkenden Obergrenze an zur Verfügung stehenden Zertifikaten. Die erworbenen EUA2 bleiben jedoch gültig und können „gebankt“ werden. Damit soll ein sanfter Markteintritt mit stabileren Preisen erreicht werden.

Preisstabilitätsmechanismen: Überschreitet der Auktionspreis in zwei aufeinanderfolgenden Monaten 45 € (in Preisen von 2020, inflationsbereinigt), werden zusätzliche Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve freigegeben. Auch bei extremen Preisspitzen im Vergleich zum Sechs-Monats-Durchschnitt greifen automatische Mechanismen.

Herausforderungen für EVU

Die Herausforderungenliegen insbesondere in

  • der rechtlichen Einordnung: Bin ich als Brennstofflieferant und Energiesteuerschuldner reguliert?
  • der operativen Umsetzung: Wie organisiere ich Monitoring, Berichterstattung und Beschaffung der Zertifikate?
  • der finanziellen Planung: Wie bilde ich CO₂-Kosten in der Tarifkalkulation ab?
  • der IT- und Dateninfrastruktur: Wie stelle ich belastbare Emissionsdaten sicher?
  • der Schnittstelle Energiesteuer und ETS2: Wie hängen Energiesteuerentlastungen, Nachweise und ETS2-Pflichten zusammen?

Erforderliche Veränderungen in der Organisation von Stadtwerken

Im Gegensatz zu ETS1, das für viele Stadtwerke vor allem über die Strombeschaffung und die Kosten ihrer eigenen ETS1-Anlagen relevant ist, erfordert ETS2 ein aktives Management eines zusätzlichen Markt- und Risikofeldes. CO₂-Zertifikate werden neben Strom und Gas zu einer weiteren zu beschaffenden und zu bewirtschaftenden Commodity. Stadtwerke müssen Preis- und Mengenrisiken absichern, Zertifikat-Bestände planen, Liquidität vorhalten, Kosten verursachungsgerecht weitergeben und die erforderlichen Compliance-Daten belastbar monitoren, berichten und dokumentieren. Damit wandeln sich Stadtwerke vom passiven Kostenübernehmer zum aktiven Marktteilnehmer im CO₂-Handel.

ETS2 ist also nicht nur ein neues Preisinstrument, sondern erfordert strukturelle Anpassungen:

1. Klare Zuordnung der Verantwortung

2. Aufbau von Monitoring- und Berichtskompetenz

3. Integration in die Unternehmensplanung

4. Kommunikation und Kundenansprache

5. Strategische Neuausrichtung

Interesse geweckt?

Sie möchten sich gezielt auf ETS2 vorbereiten und wissen, welche Pflichten, Prozesse und organisatorischen Anpassungen auf Ihr Unternehmen zukommen? In unserem Seminar „Die Konsequenzen der Einführung des ETS2“ erhalten Sie eine praxisnahe Einordnung zu Rechtsgrundlagen, Monitoring, Zertifikatebeschaffung, Kostenmanagement und der Umsetzung im Unternehmen.

Quellen

Quellen anzeigen

Deutsche Emissionshandelsstelle. (o. J.). EU-ETS 2 Berichtsphase 2024–2027. Umweltbundesamt.

Deutsche Emissionshandelsstelle. (o. J.). nEHS – Verkauf und Versteigerung. Umweltbundesamt.

Deutsche Emissionshandelsstelle. (o. J.). Nationalen Emissionshandel verstehen. Umweltbundesamt.

Deutsche Emissionshandelsstelle. (o. J.). FAQ: nEHS-Versteigerung ab 2026. Umweltbundesamt.

Deutsche Emissionshandelsstelle. (o. J.). EU-ETS 2: Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung. Umweltbundesamt.

Deutsche Emissionshandelsstelle. (o. J.). EU ETS 2 Reporting Phase 2024–2027 / Antrag auf Emissionsgenehmigung. Umweltbundesamt.

Europäische Kommission. (o. J.). General Guidance for ETS2 Regulated Entities – Monitoring, Reporting and Verification.

Europäisches Parlament & Rat. (2023). Richtlinie (EU) 2023/959 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und den Betrieb einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union. Amtsblatt der Europäischen Union, L 130.

Europäische Kommission. (2023). Delegierte Verordnung (EU) 2023/2830 der Kommission vom 17. Oktober 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung von Vorschriften für die präliminare Versteigerung von Zertifikaten für den Emissionshandel für Gebäude, den Straßenverkehr und Tätigkeiten in weiteren Sektoren. Amtsblatt der Europäischen Union.

European Energy Exchange. (o. J.). EU ETS2 Auctions.

Der Autor

  • Profilbild von Norbert Verweyen

    Dr.-Ing. Norbert Verweyen

    Seit 2020 begleitet Norbert Verweyen Energieversorger und Stadtwerke als Geschäftsführer der Senerco GmbH bei strategischen und energiewirtschaftlichen Fragestellungen rund um Innovation, Effizienz und Wärmewende.

    Thematische Schwerpunkte:
    Energiewirtschaft · Produktinnovationen · Energiedienstleistungen · Erneuerbare Energien · Energieeffizienz · Energiemanagement · Wärmemarkt · Kommunale Wärmeplanung